Brandschutz
Auch wenn es nicht brennen sollte hilft ein individuelles Brandschutzgutachten Ärger, Kosten und Zeit zu sparen.
Nach der Landesbauordnung müssen bei jeder Genehmigung Angaben zum baulichen Brandschutz gemacht werden. Für besondere Gebäudetypen wie Verkaufsstätten, Tiefgaragen, Betreuungseinrichtungen etc. (= Sonderbauten) wird immer die Vorlage eines getrennten Brandschutzkonzeptes gefordert.
Die Vorlage eines vollständigen Brandschutzkonzeptes kann auch Begründungen zur Abweichung von Bauvorschriften enthalten. Das beschleunigt und vereinfacht das Baugenehmigungsverfahren und verhindert zudem unnötige Kosten.
Das Brandschutzkonzept bewertet das individuelle Brandrisiko unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung. Aus dem Risiko werden Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz abgeleitet und detailliert dargestellt und damit die Grundlage für die Ausführungsplanung und die Bauausführung geschaffen.
Im Übrigen ist das Brandschutzkonzept dann auch Grundlage für die Risikobewertung der Versicherung und für die Einsatzplanung der Feuerwehr.
Andererseits kosten nachträglich durchzuführende Brandschutzprüfungen, nachträgliche Ertüchtigungen der Brandschutzeinrichtungen und eine verspätete Nutzungserlaubnis nicht nur Zeit und Nerven sondern auch Geld.
Gewerbliche und öffentliche, aber auch private Bauherren profitieren von einem Brandschutzkonzept.
Hinweis für unsere Bauherren:
Herr Andreas May ist in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz; in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sowie in die Liste der SiGe-Koordinatoren (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination) eingetragen.
Eine gute Weiterbildung ist auch hier das A und O! Für Sie zum download:
Teilnahmebescheingung 7. Brandschutzkongress 2017
Teilnahmebescheingung 8. Brandschutzkongress 2018
Weiter Themen:
Schäden an Gebäuden · Baubegleitende Qualitätssicherung · Bestandsimmobilien · Beweissicherung